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AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Vivo Sports, Fierro & Neidhart GbR und den
Mitgliedern.
Mindestalter: Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die noch
nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, kommt der Mitgliedschaftsvertrag mit den Erziehungsberechtigten zustande. Die
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Vertragslaufzeit: Die Mitgliedsverträge haben eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Nach Ablauf der Erstlaufzeit
verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit von einem
der Vertragspartner in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der
Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Beitragszahlung: Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu
tragen. Gerät das Mitglied mit mehr als 4 Monatsbeiträgen in Verzug, werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der
Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. In den monatlichen bzw. wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer enthalten. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge
entsprechend anzupassen. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Gleiches gilt für
den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrages durch Vivo Sports aus wichtigem Grund. Vivo Sports
behält sich das Recht vor, dem Mitglied Mahn- und Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten
einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Wohnungswechsel: Bei einem Wohnungswechsel (Entfernung über 30 km zum Studiostandort) kann die Mitgliedschaft mit
einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur in Textform und in Verbindung
mit einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes gültig.
Ruhen der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann auf Antrag des Mitglieds für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum
für volle Kalendermonate beitragsfrei ruhen. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung eines Nachweises des Vorliegens der
Voraussetzungen an Vivo Sports zu richten. Als Nachweis gilt ausschließlich ein ärztliches Attest. Die zum Zeitpunkt des
Eintritts des Ruhens bestehende Vertragslaufzeit verlängert sich um die Zeitspanne, während der die Mitgliedschaft geruht
hat. Bei Schwangerschaft ist das Ruhen des Vertrages auf eine Zeitspanne von maximal 12 Monaten beschränkt. Ein
außerordentliches Kündigungsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Gesundheit: Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst
verantwortlich. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied hat vor Beginn des Trainings selbständig
eine medizinische Beurteilung seines Gesundheitszustandes vornehmen und bestätigen zu lassen, dass es für die
ausgeübten Sportarten gesund ist.
Datenschutz (DSGVO): Vivo Sports selbstverständlich Wert auf den sensiblen Umgang mit Ihren persönlichen Daten gemäß
EU-Datenschutzbestimmung (DSGVO). Wir speichern folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: Vor- und Nachname,
Straße, PLZ, Ort, E-Mail, Telefon, Geburtsdatum, Kontodaten, Gesundheitsdaten. Außerdem werden alle Informationen
erhoben, die für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an
Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ihr Recht als betrodene Person: Widerrufsrecht, Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht,
Löschungsrecht, Beschwerderecht. Die ausführliche Datenschutzbestimmung habe ich zur Kenntnis genommen.
Bilderverwendung: Hiermit stimme ich zu, dass Vivo Sports mein Foto für Zwecke der Überprüfung (Check-In Programm)
benutzen darf.
Haftung: Vivo Sports und dessen beauftragte Dienstleister und sonstige Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn Vivo Sports diese Schäden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht hat oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalpflichten
sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und deren Einhaltung das
Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen.
Pflichten der Mitglieder: Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Studio
unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhaftes Unterlassen entstandene Mehrkosten gehen zulasten des Mitglieds. Das
Trainingspersonal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung und Sicherheit in der
Kampfsportschule Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
Studionutzung: Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von Vivo Sports zu den
vertraglich vereinbarten Trainingszeiten zu nutzen, sowie Duschen und Umkleiden. Die Ödnungszeiten und Kursangebote
werden durch die Kampfsportschule bestimmt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.